„Die Baurechtsbehörde hat den Fliegenden Bau abgenommen, dann ist doch alles richtig.“
Warum eine Gebrauchsabnahme oder bauaufsichtliche Prüfung keine Gesamtfreigabe der Veranstaltung darstellt und die Verantwortung für den sicheren Betrieb bestehen bleibt.
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