Bestand und Nutzungsziel
Wir sichten vorhandene Genehmigungen und Pläne und besprechen die geplanten Veranstaltungen, Nutzungsbereiche und Personenzahlen. Offene Grundlagen und erforderliche weitere Fachplanung werden früh benannt und abgestimmt.
Brandschutz und Genehmigungsplanung
Sie möchten ein bestehendes Gebäude für Veranstaltungen nutzen? Wir begleiten Ihre Nutzungsänderung zur Versammlungsstätte: mit Brandschutzkonzept, Genehmigungsplanung und Behördenkommunikation. Dazu erstellen wir die erforderlichen Brandschutzpläne und stimmen die Planung mit der vorgesehenen Nutzung und den Abläufen vor Ort ab.

Brandschutz im Bestand
Die Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Versammlungsstätten ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir verbinden die brandschutztechnische Betrachtung mit Genehmigungsplanung, Verfahrensbegleitung und Erfahrung aus dem Veranstaltungsbetrieb.
Ob eine bisherige Lagerhalle, ein Gewerbeobjekt oder andere Bestandsräume für Veranstaltungen genutzt werden sollen: Wir betrachten die vorhandenen Grundlagen und die geplante Nutzung gemeinsam. Dazu gehören Publikumsaufkommen, Einbauten, Rettungswege, technische Infrastruktur und organisatorische Abläufe.
Darüber hinaus erstellen wir Brandschutzkonzepte und Brandschutzpläne für bestehende Versammlungsstätten, Veranstaltungsflächen und weitere Objekte.
Umnutzung zur Versammlungsstätte
Eine geplante Veranstaltungsnutzung betrifft das Gebäude und seinen späteren Betrieb. Wir führen die fachlichen Anforderungen, Unterlagen und Abstimmungen zu einer gemeinsamen Planung zusammen.
Wir sichten vorhandene Genehmigungen und Pläne und besprechen die geplanten Veranstaltungen, Nutzungsbereiche und Personenzahlen. Offene Grundlagen und erforderliche weitere Fachplanung werden früh benannt und abgestimmt.
Wir entwickeln die brandschutztechnische Konzeption passend zum Bestandsgebäude und zur vorgesehenen Nutzung. Dabei betrachten wir unter anderem Rettungswege, Brandlasten, Einbauten, Zugänglichkeit und organisatorische Maßnahmen.
Wir erarbeiten die vereinbarten Planunterlagen und Beschreibungen für das Nutzungsänderungsverfahren und koordinieren die benötigten Beiträge der beteiligten Fachplanung. So bleiben Nutzungsbeschreibung, Brandschutzkonzept und Planstand aufeinander abgestimmt.
Wir bereiten fachliche Abstimmungen mit Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle und weiteren zuständigen Stellen vor und begleiten diese. Anforderungen, Rückfragen und Änderungen führen wir mit der weiteren Planung zusammen.
Wir begleiten die vereinbarten Schritte im Genehmigungsverfahren, koordinieren offene Punkte und bereiten fachliche Antworten und ergänzende Unterlagen vor. Aufgaben und Zuständigkeiten stimmen wir mit der Projektverantwortung und der weiteren Fachplanung ab.
Wir übersetzen den abgestimmten Planungsstand in nutzbare Unterlagen und organisatorische Abläufe. Bei Bedarf ergänzen wir Sicherheitsplanung und Veranstaltungsleitung sowie die operative Produktionsplanung.
Wir begleiten sowohl dauerhafte Umnutzungen als auch zeitlich begrenzte Veranstaltungsnutzungen. Welcher Verfahrensweg erforderlich ist, klären wir anhand des Standorts, der bisher genehmigten Nutzung und des konkreten Vorhabens mit den zuständigen Stellen.
Konzepte und Pläne
Wir klären zu Beginn, welche Unterlagen benötigt werden, welche Grundlagen vorliegen und welche Abstimmungen zum Auftrag gehören. Darauf bauen wir eine nachvollziehbare Planung auf.
Wir entwickeln Brandschutzkonzepte für geplante Umnutzungen, bestehende Versammlungsstätten und Veranstaltungsflächen. Die Maßnahmen werden auf Nutzung, Gebäude und Betrieb abgestimmt und mit der Genehmigungsplanung zusammengeführt.
Wir erstellen und überarbeiten Feuerwehrpläne mit Übersichten und Detailangaben zu Zufahrten, Zugängen, relevanten Einrichtungen und besonderen Gefahren. Umfang und Abstimmung richten sich nach dem Objekt und den Anforderungen der zuständigen Stellen.
Wir stellen Fluchtwege, Ausgänge, Sammelstellen und relevante Einrichtungen verständlich dar. Planungsgrundlage sind die tatsächliche Nutzung, die räumlichen Gegebenheiten und der abgestimmte Planstand.
Wir erarbeiten Regelungen zu vorbeugenden Maßnahmen, Verhalten im Brandfall und organisatorischen Aufgaben. Zuständigkeiten und Abläufe stimmen wir auf den Betrieb und die beteiligten Personen ab.
Wir planen die Anordnung von Sitzplätzen, Gängen und weiteren Nutzungen im Zusammenhang mit der Veranstaltungsfläche und den Rettungswegen. Varianten werden als Grundlage für Abstimmung und Umsetzung aufbereitet.
Wir führen brandschutzrelevante Angaben zu Einbauten, Nutzungen, Rettungswegen und Einrichtungen in CAD-basierten Plänen zusammen. So lassen sich die Schnittstellen zur Veranstaltungssicherheit und Produktionsplanung abstimmen.
Visualisierung
CAD-basierte Darstellungen unterstützen Abstimmung, Genehmigung und Umsetzung. Je nach Aufgabe erstellen oder bearbeiten wir Bestuhlungspläne, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne sowie brandschutzrelevante Veranstaltungspläne.
Dabei stimmen wir Darstellungsumfang, Planstand und tatsächliche Nutzung miteinander ab.
Ablauf der Zusammenarbeit
Wir klären früh, welche Grundlagen vorliegen, welche Fachbereiche benötigt werden und welche Aufgaben wir im Verfahren übernehmen.
Wir besprechen Gebäude, vorhandene Genehmigungen und Planunterlagen sowie Ihre geplante Veranstaltungsnutzung.
Wir erarbeiten die vereinbarte Brandschutz- und Genehmigungsplanung und stimmen die Beiträge der beteiligten Fachplanung ab.
Wir begleiten die Behördenkommunikation und führen Rückfragen, Ergänzungen und Planungsstände nachvollziehbar zusammen.
Wir bereiten den abgestimmten Planungsstand für die Umsetzung und den späteren Betrieb auf. Die Begleitung vor Ort vereinbaren wir projektbezogen.
Fachpersonal
Unsere Fachplanung verbindet Brandschutzkompetenz mit Erfahrung aus Veranstaltungsplanung, CAD, Genehmigungsverfahren und operativer Umsetzung. So berücksichtigen wir bei einer Umnutzung auch, wie die geplante Versammlungsstätte später tatsächlich betrieben werden soll.
Häufige Fragen
Ja. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die geplante Veranstaltungsnutzung bestehender Gebäude. Wir verbinden Brandschutzkonzept, Genehmigungsplanung und Behördenkommunikation und begleiten die vereinbarten Schritte im Nutzungsänderungsverfahren.
Hilfreich sind die vorhandene Baugenehmigung mit Angaben zur genehmigten Nutzung, aktuelle Grundrisse und vorhandene Brandschutzunterlagen. Dazu benötigen wir eine Beschreibung der geplanten Veranstaltungen, der gewünschten Nutzungsbereiche und der erwarteten Personenzahlen. Fehlende Grundlagen klären wir im ersten Gespräch.
Wir begleiten das Verfahren im vereinbarten Umfang, bereiten fachliche Unterlagen und Abstimmungen vor und koordinieren Rückfragen mit der Projektverantwortung und der beteiligten Fachplanung. Anforderungen der zuständigen Stellen fließen in die weitere Planung ein.
Ja. Auch eine zeitlich begrenzte Veranstaltungsnutzung kann gegenüber der bisher genehmigten Nutzung anders einzuordnen sein. Ob eine Genehmigung, Anzeige oder ein anderer Verfahrensweg erforderlich ist, hängt vom Standort und dem konkreten Vorhaben ab. Wir begleiten die fachliche Klärung mit den zuständigen Stellen.
Es führt die brandschutzrelevanten Anforderungen und Maßnahmen für das vorhandene Gebäude und die geplante Nutzung zusammen. Wir stimmen die Konzeption mit den Planunterlagen, der weiteren Fachplanung und den Rückmeldungen im Genehmigungsverfahren ab.
Ja. Wir erstellen und überarbeiten Feuerwehrpläne. Dafür betrachten wir unter anderem die vorhandenen Planunterlagen, die tatsächliche Nutzung sowie Zufahrten, Zugänge und relevante Einrichtungen. Die erforderlichen Abstimmungen und der Leistungsumfang werden vorab vereinbart.
Ja. Wir prüfen die vorhandenen Grundlagen und bearbeiten die Unterlagen nach vereinbartem Umfang. Hilfreich sind aktuelle Grundrisse, bisherige Feuerwehrpläne oder Flucht- und Rettungspläne sowie Angaben zu Änderungen der Nutzung oder der räumlichen Situation.
Das hängt von Nutzung, Ort, Größe, Einbauten und behördlichen Anforderungen ab. Wir klären den tatsächlichen Bedarf projektspezifisch und unterscheiden dabei zwischen Konzepten, organisatorischen Regelungen und den erforderlichen Planunterlagen.
Ja. Gerade bei Fluchtwegen, Publikumsführung, Feuerwehrzufahrten und technischen Aufbauten ist eine gemeinsame Betrachtung sinnvoll. Wir stimmen die beauftragten Fachbereiche aufeinander ab.
Je nach Auftrag gleichen wir die Umsetzung mit der Planung ab und koordinieren notwendige Anpassungen.
Sie möchten ein Bestandsgebäude als Versammlungsstätte nutzen oder benötigen Brandschutzunterlagen? Beschreiben Sie uns das Objekt, die geplante Nutzung und Ihren aktuellen Planungsstand.
Nutzungsänderung und Planunterlagen
Vorhandene Baugenehmigungen, geplante Veranstaltungsnutzung und Gebäudegrundlagen werden gemeinsam betrachtet. Ob und welches Verfahren notwendig ist, richtet sich nach dem Standort und dem konkreten Vorhaben.
Wir stimmen Brandschutzkonzept, Planunterlagen und fachliche Rückfragen aufeinander ab. Erforderliche Nachweise und formale Anforderungen werden anhand des jeweiligen Verfahrens geklärt.
Die abgestimmte Planung wird mit Flächenaufteilung, Bestuhlung, Wegen und den vorgesehenen Betriebsabläufen verbunden. Die Durchführung muss zur genehmigten beziehungsweise abgestimmten Nutzung passen.
Wir begleiten die fachliche Planung und Behördenkommunikation. Eine juristische Beratung ist damit nicht verbunden. Über Genehmigungen entscheiden die zuständigen Behörden.
Für konkrete Planungsaufgaben finden Sie weitere Informationen zu Feuerwehrplänen und ihrer Aktualisierung sowie zu CAD- und Bestuhlungsplänen.